Das am 24. Dezember verhängte Verbot der Behörden für weibliche NRO-Mitarbeiterinnen in Afghanistan bleibt de facto bestehen, sodass die meisten IRC-Programme in dem Land pausieren müssen. Für IRC haben sich seitdem jedoch einige Ausnahmeregelungen in , in einigen Teilen des Landes ergeben. IRC hat einige Aktivitäten in den Bereichen Bildung, Gesundheit und Ernährung wieder aufgenommen. Die Einzelheiten dieser Entwicklungen werden im Folgenden beschrieben.

Dieser operative Hinweis folgt auf einen Früheren, der am 20. Januar veröffentlicht wurde.

Die Rolle der Frauen im humanitären Sektor in Afghanistan und in allen Kontexten, in denen wir arbeiten, ist eine operative Notwendigkeit. Ohne Mitarbeiterinnen auf allen Ebenen und in allen Sektoren können wir den Bedarf der Menschen nicht richtig einschätzen und Hilfe und Programme nicht in dem erforderlichen Umfang durchführen. IRC war aufgrund des Verbots gezwungen, seine Programme in Afghanistan am 25. Dezember zu unterbrechen. Wir haben uns aber verpflichtet, alle Programme schrittweise und sektorweise wieder aufzunehmen, sobald die Genehmigungen für Mitarbeiterinnen erteilt wurden und ihre Sicherheit gewährleistet ist. 

IRC hat sich proaktiv um diese Genehmigungen bei den De-facto-Behörden auf nationaler, provinzieller und Distriktebene bemüht. Auf Grundlage der Zusicherung des Gesundheitsministeriums, dass weibliches Gesundheitspersonal und weibliche Büroangestellte ihre Arbeit wieder aufnehmen können, hat IRC Anfang dieses Monats die Gesundheits- und Ernährungsdienste durch unsere stationären und mobilen Gesundheitsteams in zehn Provinzen wieder aufgenommen. Seit der Wiederaufnahme haben unsere Programme fast 53.000 Afghan*innen pro Woche erreicht. Darüber hinaus hat IRC in der vergangenen Woche aufgrund ähnlicher Zusicherungen des Bildungsministeriums die Wiederaufnahme von Bildungsprogrammen in einer Provinz ermöglicht. Wir setzen unsere Gespräche mit den Provinzbehörden fort, um Gesundheits- und Ernährungsaktivitäten sowie Bildungsprogramme in weiteren Provinzen aufzunehmen und verlässliche Zusicherungen zu erhalten, die es unseren Mitarbeiterinnen ermöglichen, sicher zur Arbeit in anderen Bereichen zurückzukehren. 

Wir begrüßen die Besuche der stellvertretenden Generalsekretärin der Vereinten Nationen, Aminia Mohammed, und des Nothilfekoordinators der Vereinten Nationen, Martin Griffiths, in Afghanistan. Wir fordern die Vereinten Nationen nachdrücklich auf, weiterhin die De-facto-Behörden auf praktische und koordinierte Weise einzubinden, um den Status quo ante wiederherzustellen, in dem alle Helfer*innen sicher und effektiv arbeiten können und alle Afghan*innen Zugang zu lebensnotwendiger humanitärer Hilfe haben.

Wir bekräftigen unsere Verpflichtung, im Einklang mit den lokalen kulturellen Gepflogenheiten und Normen zu arbeiten (einschließlich der Einhaltung des Hijab), wie wir es in Afghanistan seit 1988 tun. Die meisten IRC-Mitarbeiter*innen sind nationale Mitarbeiter*innen (einschließlich 99 % der 8000 Mitarbeiter*innen von IRC-Afghanistan), die in ihren eigenen Gemeinden arbeiten. 

IRC ist seit 1988 in Afghanistan tätig. Heute arbeitet IRC in tausenden Dörfern in zwölf Provinzen, wobei mehr als 99% der 8.000 IRC-Mitarbeiter*innen Afghan*innen sind. IRC bietet sichere Lernorte in ländlichen Gebieten, gemeindebasierte Bildung für Mädchen und Jungen, und Bargeldhilfe für binnenvertriebene Familien, um Lebensmittel, sauberes Wasser, Hygieneprodukte und anderes zu kaufen. IRC hilft den Menschen, Unternehmen zu gründen, Arbeitsplätze zu finden und ein Einkommen zu erwirtschaften.