Was unterscheidet Geflüchtete, Migrant*innen und Asylbewerber*innen?

Derzeit sind weltweit über 100 Millionen Menschen gezwungen zu fliehen – mehr als je zuvor. Und COVID-19 hat alle Bemühungen, Sicherheit zu finden, nur noch schwieriger gemacht. Bei Menschen auf der Flucht kann es sich um Geflüchtete und Asylbewerber*innen handeln, jedoch ist es kompliziert, eine klare Linie zwischen ihnen zu ziehen. Im Zusammenhang mit Migration, Flucht und Asyl werden viele verschiedene Begriffe verwendet. 

Die Verwendung vielfältiger Begriffe für verschiedene Lebens- und Notlagen sorgt für Verwirrung und Diskussionen. Oft gehen diese Begriffe auch mit Konnotationen einher und werden auch bewusst politisch, medial oder gesellschaftlich eingesetzt, um gewissen Personen ihr Recht auf Schutz ab- bzw. zuzusprechen.

Wer sind Flüchtlinge?

Als Rechtsbegriff bezeichnet Flüchtlinge Personen, die aufgrund von Krieg, Gewalt oder Verfolgung gezwungen sind, aus ihrer Heimat zu fliehen. Sie können nicht in ihre Heimat zurückkehren, solange die Bedingungen in ihrem Heimatland nicht wieder sicher für sie sind. 

IRC vermeidet bewusst den Begriff Flüchtling, da dieser nicht die Komplexität von Fluchterfahrungen widerspiegelt und zu oft ein weltpolitischer Spielball ist. Um die Gesamtheit der Erfahrungen von Menschen darzustellen, benutzen wir stattdessen den Begriff Geflüchtete. 

Es ist jedoch trotzdem in gewissen Kontexten unumgänglich, den Begriff Flüchtling zu benutzen, da dieser in unserer Gesellschaft weitreichend von Politik und Medien verwendet wird. Auch ist es ein rechtlich wichtiger Begriff, den offizielle Stellen wie staatliche Behörden oder das UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) nach einer individuellen Prüfung des Anspruchs auf internationalen Schutz zuweisen. Diese Prüfung basiert auf dem Prinzip der begründeten Furcht vor individueller Verfolgung und ist unter anderem in der Genfer Flüchtlingskonvention und im deutschen Asylrecht festgeschrieben.

Wer sind Asylbewerber*innen?

Asylbewerber*innen sind geflüchtete Personen, die im Ausland internationalen Schutz vor Gefahren in ihrem Heimatland suchen, deren Antrag auf Asyl aber noch nicht rechtskräftig entschieden wurde. Der Antrag kann erst nach Überquerung von internationalen Grenzen im Zielland gestellt werden (Prinzip des territorialen Asyls). Das heißt, sie müssen eine Grenze erreichen oder überqueren, um einen Antrag im jeweiligen Land stellen zu können.

Vor Ort müssen sie dortigen Behörden nachweisen, welche Art der Verfolgung oder welche Gefahr bei einer Rückkehr ins Herkunftsland drohen würde.  Nicht alle Asylbewerber*innen werden mit Abschluss des Asylverfahrens als Flüchtlinge anerkannt. 

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Es gibt viele Gründe, warum Menschen gezwungen sind, ihre Heimat zu verlassen: Flucht vor Krieg und Verfolgung oder Flucht vor Hunger und Armut. Viele nehmen dafür große Gefahren auf sich. Personen, die beispielsweise durch Libyen reisen, sind auf ihrem Weg der Gefahr von Missbrauch, sexualisierter Gewalt und Ausbeutung ausgesetzt. Wenn es Menschen gelingt, die Küsten Europas oder Deutschland zu erreichen, sind sie oft extrem schutzlos. 

Es ist wichtig, daran zu erinnern, dass das Recht auf die Suche nach Asyl in einem anderen Land ein Menschenrecht ist. Die Flüchtlingskonvention von 1951 besagt, dass Menschen in einem für sie sicheren Land Asyl beantragen können. Sobald die Menschen in einem Land angekommen sind, durchlaufen sie ein strenges Verfahren, in dem ihre Asylanträge geprüft werden, und bei erwiesener Verfolgung ein Schutzstatus und eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis gewährt wird. 

Wer sind Binnenvertriebene?

Menschen, die ihre Heimat verlassen müssen, jedoch keine internationalen Grenzen überschreiten, werden Binnenvertriebene genannt. Sie wurden wegen Naturkatastrophen, gewalttätigen Konflikten oder anderer Verfolgung gezwungen, ihr Zuhause zu verlassen und leben nun in anderen Teilen ihres Heimatlandes. Wenn lebenswichtige Infrastrukturen und Versorgungssysteme, so wie im Bürgerkrieg in Syrien, zerstört werden, ist es nicht mehr möglich, in manchen Teilen des Landes zu leben. Innerhalb von Syrien sind z.B. über 6 Millionen Menschen vertrieben worden. 

Es ist schwieriger für sie, Schutz zu finden, da sie nicht als internationale Flüchtlinge geschützt werden und Heimatregierungen oft nicht willens oder in der Lage sind, ihnen die nötige Unterstützung zu geben. Jedoch sind sie trotz allem auf der Flucht, suchen nach Sicherheit im eigenen Land und haben das Recht auf Schutz.

Kein Mensch ist illegal

IRC steht von Krieg, Krisen und der Naturkatastrophe betroffenen Menschen zur Seite, um ihr Überleben zu sichern und den Wiederaufbau ihrer Existenz zu ermöglichen. Wir arbeiten in Ländern wie der Ukraine, Polen, Syrien, Jemen, Äthiopien und Afghanistan, um zusammen mit den Menschen vor Ort ihre Lebensgrundlagen nach Konflikten, Krieg oder Naturkatastrophen wieder aufzubauen. Programme zur Ausbildung, Selbstbestimmung und Stärkung von Frauen helfen Menschen, wieder über ihr eigenes Leben entscheiden zu können, während Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und finanzielle Unterstützung wie Bargeldhilfe, die Infrastruktur das Fundament der Gemeinde festigen soll. 

Für in Deutschland lebende Menschen mit Migrations- oder Fluchthintergrund, arbeitet IRC in den Bereichen Bildung, Schutz, Teilhabe und wirtschaftliche Integration, um bundesweit Menschen zu fördern und zu unterstützen. Erfahren Sie mehr über unsere Arbeit in Deutschland